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Montag, 9. Juli Einkommensteuern: Alle natürlichen Personen sowie die Unternehmen und Freiberufler mit Tätigkeiten, die den Richtsätzen bzw. Branchenrichtwerten unterliegen und Umsatzerlöse von nicht mehr als 5,16 Mio. Euro erzielt haben, können den zinsfreien Fristaufschub für die laut „Unico 2012“ geschuldeten Zahlungen beanspruchen. Bis heute sind die entsprechenden Saldo- und Vorauszahlungen z...
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