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Bozen – Seit 1. Februar haben Vertrauensärzte die Pflicht, die von ihnen ausgestellten Krankenscheine telematisch an eine zentrale Stelle beim INPS zu übermitteln. Die Nichtbeachtung dieser Obliegenheit zieht schwere Strafen nach sich. Bis zum 28. Februar müssen Arbeitgeber die Vordrucke CUD (Steuer- und Rentennachweise), betreffend das abgelaufene Jahr 2010, den Arbeitnehmern übergeben. Dasselbe...
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