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Rom – Auch in diesem Jahr müssen Arbeitgeber innerhalb 28. Februar ihren Arbeitnehmern die Steuer- und Rentennachweise CUD für das abgelaufene Jahr 2013 aushändigen oder übermitteln.
Die Verpflichtung, den Arbeitnehmern eine Lohnerklärung über das vergangene Jahr auszuhändigen, betrifft auch die privaten Arbeitgeber für ihre Hausangestellten. Da private Arbeitgeber aber keine Steuersubstituten sin...
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