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Rom – In zehn Tagen, am Montag, 30. April 2018, verfällt die Frist für die elektronische Versendung der MwSt-Jahreserklärung für die Steuerperiode 2017. Es handelt sich hier um eine neue, erstmalige Frist, nachdem letztes Jahr die Erklärung bis Ende Februar und in den Vorjahren bis Ende September abzugeben war. Mit dieser Abgabefrist hängt bekanntlich auch die etwaige Berichtigung der Erklärungen ...
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