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Rom – Die im Herbst 2014 erlassene Vereinfachungsverordnung (Dlgs Nr. 175 vom 21. November 2014) enthält auch zahlreiche kleinere Erleichterungen, die man erst im Laufe der Zeit bei der Anwendung von Praxisfällen sieht. Ein konkreter Fall betrifft die irrtümlich oder überschüssig eingezahlten Quellensteuern: Sie müssen seit 1. Jänner 2015 mittels Zahlungsvordruck F24 extern und so transparent verr...
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