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Rom – Die Problematiken der Betriebsstätte im Bereich der Einkommensteuern und im Bereich der MwSt sind völlig unterschiedlich. In der MwSt-Systemrichtlinie (RL 2006/112/EU) und in der entsprechenden Durchführungsverordnung (EU-VO 282/2011) spricht man daher von einer „festen Niederlassung“ und nicht von einer Betriebsstätte (Art. 11 der Durchführungsverordnung). Der Europäische Gerichtshof (EuGH)...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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