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EuGH-Urteil zu Restaurantleistungen

URTEIL – Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Restaurantleistungen hilft nur wenig in Bezug auf die Mitnahmemahlzeiten. Wichtig bleibt die gesetzliche Interpretation durch das Haushaltsgesetz, die nun aber durch das EuGH-Urteil abgesichert ist, wenn man auf die für den Endkunden bereitgestellten Dienstleistungen abstellt.

Walter Großmann von Walter Großmann
30. April 2021
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
(Symbolfoto / Quelle: Shutterstock.com)

(Symbolfoto / Quelle: Shutterstock.com)

Rom/Brüssel – Die Unterscheidung zwischen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen einerseits, und der Lieferung von zubereiteten Nahrungsmitteln andererseits ist seit längerem ein Diskussionspunkt, der von der Finanzverwaltung unterschiedlich beantwortet wurde, der aber durch eine gesetzliche Interpretation im Haushaltsgesetz 2021 geklärt wurde. Nun hat auch der Europäische Gerichtshof in ein...

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Ausgabe 17-21, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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