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Rom – Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche ein Urteil über die Qualifikation der Umsätze von Imbissständen und Metzgereien sowie von bestimmten Umsätzen in Kinofoyers und von Partyservices oder Catering erlassen. Es geht dabei unter anderem um die Unterscheidung zwischen der Lieferung von Gegenständen und der Durchführung von Dienstleistungen, und insbesondere um die Abgrenzung zu den Rest...
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