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Rom - Die Vorsteuervergütungsanträge sind künftig einheitlich für alle Mitgliedstaaten im jeweiligen Wohnsitzstaat des Antragstellers einzureichen. In den entsprechenden Anträgen hat man den Gegenstand bzw. die Art der Lieferung und Leistung anzugeben. Die EU-Kommission hat nun mit Verordnung (Nr. 1174/2009/EG) eine Liste mit Code-Zahlen veröffentlicht, welche die Einschränkungen beim Vorsteuerabz...
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