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Rom – Mit Beschluss des EU-Rates vom 14. Juli 2015 (Amtsblatt der Union vom 18. August 2015) hat die EU die Ermächtigung an Italien erteilt, die von der MwSt-System-Richtlinie abweichende Regelung des „Split Payment“ oder der gespaltenen Zahlung einzuführen. Begründet wird dies mit dem Umstand, dass Italien bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen an öffentliche Behörden eine beträc...
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