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EU regelt die Nutzung von KI

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ – Das EU-Parlament hat eine Regelung für die Anwendung von KI verabschiedet. Was sie beinhaltet und warum der Abgeordnete Herbert Dorfmann positiv gestimmt ist.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
13. März 2024
in News
Lesezeit: 2 mins read

Foto: Shutterstock

Brüssel – Als erste große Organisation regelt die EU die Anwendung der künstlichen Intelligenz (KI): Das EU-Parlament hat am Mittwoch den „Artificial Intelligence Act“ verabschiedet. „Wir nehmen weltweit eine Vorreiterrolle ein, indem wir einen Rahmen für diese Schlüsseltechnologie schaffen, Risiken minimieren, zugleich aber die Chancen, die mit der KI einhergehen, nicht unterbinden“, kommentiert der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann.

Angesichts der Tatsache, dass KI mittlerweile in nahezu alle Lebensbereiche eingreife und eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft sei, sei es höchst an der Zeit gewesen, den Bereich zu regeln, meint der SVP-Politiker: „Wir können nicht zulassen, dass es rund um eine Technologie, die von der Behandlung von Krebs bis zur lückenlosen Überwachung der Gesellschaft so ziemlich alles kann, ein Rechtsvakuum gibt.“

Dorfmann lobt auch den Ansatz des KI-Gesetzes, dem das von KI-Anwendungen ausgehende Risiko zugrunde liegt: „Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Risikokategorien und schafft für diese unterschiedliche Regeln. Damit verhindern wir gefährliche Systeme, ohne die Entwicklung nützlicher KI sinnlos zu erschweren.“

Was verboten und was erlaubt ist

In der EU verboten sind künftig KI-Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen. „Eine KI wie jene in China, die die Bürgerinnen und Bürger lückenlos überwacht, darf es in der EU damit nicht geben“, erklärt Herbert Dorfmann. Überhaupt sind Anwendungen, die grundlegende Rechte der Bürger:innen einschränkten oder auf deren Manipulation ausgelegt seien, untersagt.

Der Fokus des KI-Gesetzes liegt auf Anwendungen und Systemen, die mit einem hohen Risiko verbunden sind. „Sie unterliegen künftig besonderen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften, werden auf Herz und Nieren geprüft, bevor sie eingeführt werden, und auch danach noch weiter kontrolliert“, erläutert der EU-Parlamentarier.

Die Entwicklung von „Allerwelts-KI“, die kein Risiko darstellt, bleibt schließlich weitgehend frei und muss nur klar definierten Transparenzrichtlinien entsprechen. Laut Dorfmann müssen die Nutzer:innen in diesen Fällen wissen, dass sie es mit KI zu tun haben.

Letztlich, so ist Dorfmann überzeugt, erfülle das heute verabschiedete KI-Gesetz drei grundlegende Notwendigkeiten: Es verbiete gefährliche KI, ermögliche weiterhin die Entwicklung nützlicher Anwendungen in Europa und schaffe bei den Nutzenden das nötige Vertrauen in die künstliche Intelligenz.

Südtiroler Wirtschaftszeitung

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