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Brüssel – Die EU-Kommission hat kürzlich mit einer Mitteilung vom 1. Februar 2021 (2021/C 34/06) den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft“ angesichts des epidemiologischen Notstandes bis 31. Dezember 2021 verlängert. Gleichzeitig wurde der bisherige Höchstbetrag von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht. Die Zuwendungen und Beihilfen zur Abdeckung von Fixko...
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