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Rom/Brüssel – Mit Beschluss vom 5. Dezember 2019 (Nr. 2019/2138) hat der EU-Rat Italien ermächtigt, den auf 40 Prozent beschränkten Vorsteuerabzug für den Ankauf und die Betriebskosten für bestimmte Personenfahrzeuge zu verlängern. Es handelt sich hier um eine Ausnahme zum allgemeinen Grundsatz des Vorsteuerabzuges, die bis Ende 2022 genehmigt wird. Die von Italien beantragte, abweichende Regelung...
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