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Rom – Der Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Personenwagen, die entsprechenden Betriebskosten und die Instandhaltung ist bekanntlich im Ausmaß von 40 Prozent beschränkt (Art. 19-bis1 MwStG). Die Einschränkung betrifft im Einzelnen die Personenwagen, die für die Beförderung von bis zu acht Personen (zzgl. Fahrer) zugelassen sind und die nicht das Gesamtgewicht von 3.500 kg überschreiten. Es mus...
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