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Brüssel – Der EU-Rat hat kürzlich mit Durchführungsbeschluss (Nr. 2018/593 vom 16. April 2018) Italien ermächtigt, in Abweichung zur MwSt-System-Richtlinie (RL 2006/112/EG) die elektronische Rechnung bis 31. Dezember 2021 einzuführen.
Italien hat im September 2017 an die Kommission einen entsprechenden Antrag für die Einführung einer abweichenden Sondermaßnahme gerichtet. Begründet wurde der Antra...
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