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Rom – Die Steuererklärungen für 2015 waren spätestens bis 30. September 2016 elektronisch zu versenden. Dies betrifft den Vordruck „Unico 2016“, die IRAP-Erklärung und auch die getrennte MwSt-Jahreserklärung (ab 2016 gilt für letztere der Termin des 28. Februar 2017). Dies unter der Voraussetzung, dass die Steuerperiode zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen wurde. Wurde die Steuererklärung nicht ein...
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