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Warum eigentlich sieht der Staat für die betriebsinternen Mensen die volle Steuer- und Abgabenbefreiung vor, befreit im Gegensatz dazu die Essensgutscheine in Papierform aber nur bis zu einem Hö;chstbetrag von 5,29 Euro? (siehe Artikel)
„Der Grund dafür liegt in der Natur, in der „Finalität' der Leistung“, erläutert Arbeitsrechtsberater Philip Girardi. „Es sollen keine Beträge versteuert bzw. vers...
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