Seit Jahren murren Restaurantbetreiber – auch in Südtirol – über die Essensbon bzw. über die hohen Kosten, die sie verursachen. So vorteilhaft die Bons für Arbeitgeber und deren Beschäftigte sind, so belastend sind sie für die Gastwirte. Für Arbeitgeber sind sie eine gute Möglichkeit, ihren Mitarbeitern ein sozialabgaben- und steuerbefreites Lohnelement zu geben und – angenehme Nebenwirkung – eine monatliche Sammelrechnung zu erhalten, egal in welchem Restaurant die Mitarbeitenden zu Mittag essen. Die Gastwirte hingegen zahlen hohe Kommissionen und Gebühren an die Essensbon-Ausgabefirmen. Bis zu 30 Prozent des Essensbon-Wertes gehen an die Ausgabefirmen, beklagen sie.
Nach der x-ten Protestaktion Mitte Juni scheint nun Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Die stellvertretende Wirtschaftsministerin Laura Castelli hat angekündigt, bei der nächstbesten Gelegenheit eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Kommissionen zumindest im Falle der öffentlichen Verwaltungen auf maximal fünf Prozent gedeckelt werden, während sie derzeit zwischen 14 und 21 Prozent liegen. Zur Erklärung: Die öffentlichen Verwaltungen und andere große Arbeitgeber nutzen ihre Marktmacht und erteilen zuweilen die Zuschläge an jene Essensbon-Ausgabefirmen, die die Bons am günstigsten abgeben. Beispielsweise können Arbeitgeber auf diese Weise ihren Beschäftigten einen Essensbeitrag von sieben Euro gewähren, obwohl sie nur 6,50 Euro bezahlen. Die Ausgabefirmen freilich können sich so ein Verlustgeschäft nicht leisten und halten sich an den konventionierten Gastbetrieben schadlos, indem sie hohe Kommissionen und Spesen einheben.
Bei künftigen Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltungen soll festgeschrieben werden, dass die Ausgabefirmen Kommissionen von maximal fünf Prozent einheben dürfen. Das ist für die Restaurantbetreiber eine gute Nachricht, wenn auch nur eine Teillösung. Denn erstens sind nur künftige Ausschreibungen betroffen und zweitens nur öffentliche Arbeitgeber. Auch werden die Ausgabefirmen die „verlorenen“ Kommissionen anderswo hereinholen, entweder bei geringeren Abschlägen für die öffentlichen Auftraggeber (womit die Sache für die Steuerzahler:innen teurer wird) oder in Form von anderen Gebühren, die den Restaurantbetreibern angelastet werden.
Castelli kündigt an, dass es sich um eine Übergangslösung handelt. „Innerhalb Jahresende“ sollen die Essensbons grundlegend reformiert werden. Die Restaurantbetreiber dürfen hoffen.