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Rom – In einer parlamentarischen Anfrage (Nr. 5-08065 vom 10. März 2016) wurde kürzlich ein spezifischer Fall über die umgekehrte Steuerschuldnerschaft im Bauwesen behandelt. Es geht dabei insbesondere um die seit 2015 geltenden Neuerungen, mit der Erweiterung auf die Reinigungsleistungen, die Abbrucharbeiten, die Installationsarbeiten und die Fertigstellung von Gebäuden (Art. 17 Abs. 6 Buchst. a-...
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