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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einem kürzlich veröffentlichten Erlass (Nr. 77/E vom 23. Juni 2017) auf Anfrage einer Gesellschaft die steuerliche Behandlung der Veräußerungsgewinne, die sich aus einem „Sale-Lease-Back“ oder Rückmietverkauf ergeben. Bislang gab es hier nämlich Abweichungen zwischen der handelsrechtlichen Periodenabgrenzung und der steuerlichen Behandlung. Die Anfrage im Au...
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