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Rom – Die Einnahmenagentur hat am Donnerstag der letzten Woche zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung das seit Längerem erwartete Rundschreiben zur Sonderabschreibung von 140 Prozent und der Hyperabschreibung von 250 Prozent erlassen (Rundschr. Nr. 4/E vom 30. März 2017). Auf 110 Seiten werden in drei Teilen umfangreiche Klarstellungen erteilt, wobei zum Teil die Erläuterungen übe...
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