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Rom – Mit der ersten Wachstumsverordnung sind neue Einschränkungen zur gesamtschuldnerischen Haftung von Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die vom Subunternehmen und vom Auftragnehmer geschuldete MwSt und die Lohnsteuern eingeführt worden (Art. 13-ter DL Nr. 83/2012). Es werden damit die in der Praxis nie umgesetzten Bestimmungen der Sommerverordnung 2006 (Art. 35 DL Nr. 223/2006) ersetz...
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