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Rom – Die Einnahmenagentur hat vor ca. zwei Wochen mit einem Rundschreiben (Nr. 14 vom 27. März 2015) die lang erwarteten Klarstellungen zu der seit Jahresbeginn geltenden Ausweitung der umgekehrten Steuerschuld auf neue Bereiche im Bauwesen erlassen. Dies gilt im Wesentlichen für folgende Dienstleistungen, immer nur soweit sie auf Gebäuden durchgeführt werden: Reinigung, Abbrucharbeiten, Installa...
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