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Rom – Die Registersteuer ist bekanntlich eine sogenannte Urkundensteuer. Sie fällt nach dem festgesetzten Tarif im Allgemeinen auf die Urkunden an, die in Italien abgeschlossen bzw. unterzeichnet werden und hier verbüchert bzw. registriert werden müssen. Auf jeden Fall steuerpflichtig sind die Urkunden, welche die Übertragung von Rechten an in Italien belegenen Liegenschaften und Betrieben sowie d...
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