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Rom – Mit der Juli-Verordnung des letzten Jahres (Art. 27 DL Nr. 98 vom 6. Juli 2011) ist die Pauschalbesteuerung der steuerbefreiten „Mini-Steuerpflichtigen“ (contribuenti minimi) drastisch eingeschränkt worden. Die Neuregelung gilt ab der Steuerperiode 2012. Kürzlich sind die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erlassen worden (Verordnung des Direktors der Einnahmenagent...
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