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Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr waren vom letzten Steuernachlass für die Steuerperiode 2002 ausdrücklich ausgeschlossen. Es handelte sich dabei nicht um einen Fehler, sondern um Absicht: Man wollte den Missbrauch durch solche Steuerpflichtige verhindern, die in Erwartung des aufgeschobenen Nachlasses (man sprach davon bereits im Herbst 2003) Geschäftsjah...
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