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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in zwei Erlassen die Anwendung des verminderten MwSt-Satzes für Parkettböden (Erlass Nr. 71/E vom 25. Juni 2012) und für Hebebühnen für Behinderte (Erlass Nr. 40/E vom 25. Juni 2012). Im ersten Erlass geht es allgemein um Wiedergewinnungsarbeiten auf einer Wohnung, die durch bauliche Umgestaltung vorgenommen werden (Art. 31 Buchst. d Ges. Nr. 457/1978). Es wird...
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