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Rom – Eine im Arbeitsleben nicht selten auftretende Frage ist jene nach den Bestimmungen über den genauen Zeitpunkt der Fälligkeiten bei Maßnahmen vieler Art. Wenn z.B. die gesetzlichen oder auch kollektivvertraglichen Normen eine Fälligkeit zwar genau vorschreiben, die entsprechenden Sachverhalte aber nicht mündlich, sondern schriftlich z.B. über den Postweg zur Wirkung gebracht werden sollen, da...
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