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Rom – Das Split Payment besteht vereinfacht ausgedrückt darin, dass die Rechnung zwar mit MwSt ausgestellt wird, die Steuer aber von der öffentlichen Körperschaft oder der kontrollierten Gesellschaft zurückbehalten und von dieser dann an die Staatskasse abgeführt wird. Bei den betreffenden Lieferungen und Leistungen handelt es sich unverändert um steuerbare Umsätze, die als solche auch in der MwSt...
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