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Rom – In der Diskussion bei den GmbHs über das Wahlrecht zwischen der Einsetzung eines Einzelüberwachers, der die Aufgaben der Überwachung und der Rechnungsprüfung zu erfüllen hat, und der Einsetzung eines Einzelprüfers, der nur die Abschlussprüfung vornimmt, ergibt sich nun folgender Stand: Die Studienkommission der gesamtstaatlichen Notariatskammer hat in einer Studie (Nr. 113-2012/I; von der Ze...
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