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Rom – In einem umfangreichen Erlass (Nr. 19/E vom 25. März 2013) behandelt die Einnahmenagentur die Nachweispflichten, welche die Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erfüllen müssen, um die Steuerbefreiung rechtmäßig anwenden zu dürfen. Im Erlass geht es um den Sonderfall der Lieferungen ab Werk (Klausel Inconterms EXW), bei denen die Nachweiserbringung noch umständlicher ist, weil...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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