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Rom – Einer der Haken für das neue Abrechnungsverfahren der Kleinunternehmen, das sich im Wesentlichen auf das Zu- und Abflussprinzip (oder Kassaprinzip) stützt, betrifft die Vorräte oder Endbestände zum 31. Dezember 2016. Sie werden steuerlich auf das Folgejahr übertragen und einmalig als Aufwand abgezogen. Im Gegensatz dazu können die Endbestände zum 31. Dezember 2017 nicht als Berichtigung der ...
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