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Rom – In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Nr. 5-01137 vom 19. Juli 2023) wird eine restriktive Antwort zur Steuerbegünstigung für die Zuwanderer erteilt, insbesondere mit Bezug auf die zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit von fünf Jahren. Bekanntlich können Personen, die vor 2020 den Wohnsitz nach Italien verlegt und zum 31. Dezember 2019 bereits die Steuerbegünstigung der Zuwanderer ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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