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Bei der Auslegung von Steuerbegünstigungen ist die Finanzverwaltung in der Regel restriktiv. Ab und zu besinnt man sich aber auf den Grundgedanken bzw. die Absicht des Gesetzgebers oder auf die mittlerweile erlassene Rechtsprechung, um restriktive Aussagen zu revidieren. In diesem Sinne wurden kürzlich mit zwei Ministerialentscheiden einige Sonderfälle zu den Steuererleichterungen über die Erstwoh...
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