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Für die Empfänger von Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit und für die gleichgestellten Vergütungen gilt das so genannte Kassa- oder Zuflussprinzip: Sie haben 2005 alle Vergütungen zu versteuern, die in diesem Jahr zugeflossen sind; zum Jahresende gilt hier die Sonderregel (Art. 51 Abs.1 nEESt), dass die bis 12. Jänner 2006 zugeflossenen Beträge, die 2005 betreffen, noch als Inkasso des Jahres...
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