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Die Abgrenzung zwischen den beschränkt abzugsfähigen Repräsentationsausgaben und den zur Gänze abzugsfähigen Werbe- und Propagandakosten stellt weiterhin ein aktuelles Thema dar. Ein kürzlich vom Beirat (in der Finanzverwaltung) über die Anwendung der Missbrauchbestimmungen erlassenes Gutachten (Nr. 1 vom 24. Februar 2004) stellt die Gelegenheit dar, die wichtigsten Grundsätze wieder aufzufrischen...
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