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Rom – Im Haushaltsgesetz 2022 wird mit Wirkung 2022 die jährliche Schwelle für die sogenannten horizontalen oder externen Verrechnungen von 700.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöht (Art. 1 Abs. 72 Ges. Nr. 234/2021). Die frühere Schwelle wurde beschränkt für 2020 auf eine Million Euro und beschränkt für 2021 auf zwei Mio. Euro festgelegt. Die nunmehrige Erhöhung wird jetzt endgültig festgesetzt...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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