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Erweiterte Verrechnung: Schwelle erhöht

SCHWELLE ZWEI MILLIONEN EURO – Die Schwelle für die sogenannte horizontale oder externe Verrechnung von Steuerguthaben wird ab 2022 endgültig mit zwei Millionen Euro festgesetzt. Die sonstigen Modalitäten für die Verrechnungen bleiben unverändert, so auch der notwendige Bestätigungsvermerk für Verrechnungen von mehr als 5.000 Euro.

Walter Großmann von Walter Großmann
14. Januar 2022
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
(Quelle: Shutterstock.com)

Foto: Shutterstock.com

Rom – Im Haushaltsgesetz 2022 wird mit Wirkung 2022 die jährliche Schwelle für die sogenannten horizontalen oder externen Verrechnungen von 700.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöht (Art. 1 Abs. 72 Ges. Nr. 234/2021). Die frühere Schwelle wurde beschränkt für 2020 auf eine Million Euro und beschränkt für 2021 auf zwei Mio. Euro festgelegt.
Die nunmehrige Erhöhung wird jetzt endgültig festgesetzt...

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Ausgabe 01-22, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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