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Rom – Das Haushaltsgesetz 2026 (Abs. 140-142 Ges. Nr. 199/2025) hat unter anderem den Geltungsbereich der Quellensteuer auf Provisionen ausgedehnt. Die Quellensteuer betrifft im Wesentlichen die an inländische Handelsagenten und Makler gezahlten Provisionen, nicht hingegen die an nichtansässige gezahlten Provisionen, es sei denn, es handelt sich um inländische Betriebsstätten (Art. 25/bis Dpr Nr. ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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