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Rom - Das sogenannte Gemeinschaftsgesetz 2008 (Ges. Nr. 88 vom 7. Juli 2009) betrifft nicht nur die Umsetzung von EU-Richtlinien und Anpassungen an Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), es enthält auch Änderungen am Zivilgesetzbuch (ZGB). Die bislang im Dickicht des Gesetzes enthaltenen und kaum beachteten Neuerungen betreffen erweiterte Publizitätspflichten für Personen- und Kapitalgesel...
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