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Rom – Die Begünstigungen für die Erstwohnung bleiben aufrecht, auch wenn innerhalb der Sperrfrist von fünf Jahren die Wohnung veräußert und binnen eines Jahres nach dem Verkauf eine neue Erstwohnung erbaut wird. So der Tenor eines kürzlich erlassenen Urteils des Kassationsgerichtshofes (Nr. 13550 vom 1. Juli 2016). Eigentlich sprechen die geltenden Bestimmungen von einem Kauf einer neuen Wohnung i...
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