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Rom – Erwirbt der Ehegatte im Erbschaftswege eine Wohnung, kann er – wenn die Voraussetzungen für die Erstwohnung bestehen – für die Hypothekar- und Katastersteuer die Fixgebühr von jeweils 200 Euro beanspruchen. Dies gilt auch für die Wohnung, welche dieser vorher in Gütergemeinschaft mit dem verstorbenen Ehegatten besessen hat. Der Ausschlussgrund, dass man für Wohnungen in Gütergemeinschaft ni...
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