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Rom - Der Anwendungsbereich für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und die entsprechende Handhabung in der Praxis ist immer noch mit zahlreichen Zweifeln verbunden. Davon zeugen die verschiedenen amtlichen Hinweise, die leider in einigen Fällen auch widersprüchlich sind. Besonders problematisch sind dabei die Verwaltungsstrafen, die bei in der Regel ungewollten Fehlern verhängt...
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