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Bozen/Rom - Die Prämien für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle müssen jedes Jahr bis zum 16. Februar bezahlt werden; in diesem Jahr ist die Fälligkeit wegen des Wochenendes auf den 18. Februar verlegt. Am gesamten System hat sich auch für 2008 fast nichts geändert: Es besteht die Pflicht zur Erklärung der Lohnsummen des abgelaufenen Jahres innerhalb des genannten Termins mit entsprechender Sald...
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