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Rom – Die Einnahmenagentur hat für lange Zeit den Vorsteuerabzug für LBO-Transaktionen abgelehnt. Genauer gesagt: Beanstandet wurde der Vorsteuerabzug der Zweckgesellschaften (SPV), die für die fremdfinanzierte Acquisition von Target-Gesellschaften errichtet werden und die vom Fiskus als statische Holdinggesellschaft ohne operative Tätigkeit qualifiziert wurden. Laut ständiger Rechtsprechung des E...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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