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In der Praxis ergeben sich immer wieder Fragen über die steuerliche Behandlung der Streitkosten, welche die unterliegende Partei der obsiegenden erstatten muss. Aus der Sicht der MwSt und der Quellensteuer sind dabei unterschiedliche Regeln zu beachten.
Die letzten Anweisungen der Finanzverwaltung sind bereits mehrere Jahre alt (Rundschr. Nr. 203/E vom 6. Dezember 1994 und Erlass Nr. 91/E vom 24, ...
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