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Rom – Die Finanzverwaltung hat mit Verordnung (vom 12. April 2012) die Modalitäten für die Zahlung der neuen Gemeindeimmobiliensteuer IMU festgelegt. Sie darf ausschließlich über den vereinheitlichten Zahlungsvordruck F24 erfolgen, der mit einer zusätzlichen Verordnung aktualisiert worden ist.
Mit einem Entscheid (Nr. 35/E vom 12. April 2012) sind schließlich die entsprechenden Zahlungscodes festg...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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