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Ersatzsteuer für Zuzugsbegünstigung bis Ende Juni

VERLÄNGERUNG FÜR ZUZUGSBEGÜNSTIGUNG – Aus dem Ausland zugezogene Personen, welche die Zuzugsbegünstigung angewandt haben und für welche der Fünfjahres-Zeitraum am 31. Dezember 2023 abgelaufen ist, können gegen eine Eintrittsgebühr die Begünstigung für fünf Jahre verlängern.

Walter Großmann von Walter Großmann
21. Juni 2024
in Steuern & Recht
Lesezeit: 2 mins read

Unterschiedliche Regelung je nach Zuzugsdatum (Foto: Shutterstock / Taras Vykhopen)

Rom – Die früheren Fassungen für die Zuzugsbegünstigung haben die Möglichkeit von einer Verlängerung von fünf Jahren vorgesehen. Man hat dabei zu unterscheiden zwischen Personen, (1) die bis zum 29. April 2019 aus dem Ausland zugezogen sind und (2) die im Zeitraum 30. April 2019 bis 31. Dezember 2023 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt haben. Im ersten Fall hat man für die Verlängerun...

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Ausgabe 24-24, Seite 10

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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