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Rom/Bozen - Innerhalb 18. Februar müssen Betriebe mit Arbeitnehmern den Saldo der Ersatzsteuer auf die Aufwertung der angereiften Abfertigungsquoten der Arbeitnehmer einzahlen.
Wie die SWZ mehrfach berichtet hat, ist mit dem Dekret Nr. 168/2001 eine Steuer auf die jährlich vorzunehmende Aufwertung der Abfertigungen eingeführt worden. Das Ausmaß dieses Steuerchens ist mit elf Prozent festgelegt wor...
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