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Rom – Mit der Ende Mai in Neapel von der Regierung erlassenen Verordnung (DL Nr. 93/2008) wurde unter anderem eine Steuerentlastung für Überstunden und Leistungsprämien erlassen. Sie betrifft Arbeitnehmer mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro und besteht in einer Ersatzsteuer mit Abgeltungscharakter von 10 Prozent. Die diesbezüglich im zweiten Semester 2008 ausgezahlten Vergütungen werden in ...
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