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Innerhalb 16. Februar muss der Saldo der Ersatzsteuer auf die Aufwertung der angereiften Abfertigungsquote der Arbeitnehmer eingezahlt werden.
Wie die SWZ mehrfach berichtet hat, ist mit dem Dekret Nr. 168/2001 eine Steuer auf die jährlich vorzunehmende Aufwertung der Abfertigungen eingeführt worden. Das Ausmaß dieses „Steuerchens“ ist mit 11% festgelegt und die Zahlung hat in zwei Raten zu erfolg...
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